Digitale Integrität Initiative

Grundrecht auf
Digitale Integrität

Neue Technologien bringen viele Chancen, aber auch Risiken. Mit der fortschreitenden Digitalisierung benötigen wir spezifische Rechte, die uns online schützen und unsere Werte sicherstellen.

Einleitung

Die Digitale Integrität soll als neues Grundrecht in der kantonalen Verfassung Zürichs die Würde der Menschen in der Digitalisierung schützen. Sie ist ein rechtliches Schutzschild für die Bürgerinnen und Bürger.

Gerne nutzen wir die Vorteile der Digitalisierung. Zugleich sorgen wir uns auch über gewisse Nachteile: der zunehmende Überwachungskapitalismus und ein genereller Dienstleistungsabbau – etwa im Bereich des ÖV, der Billetautomaten oder von Behörden- und Postschaltern. Alles geschieht zulasten der Bürgerinnen und der Konsumenten.

Das Grundrecht auf Digitale Integrität schützt uns vor Überwachung und bietet ein Recht auf ein Offline-Leben, auch bekannt als Recht auf ein Leben ohne Handy. Dies ist für uns alle, jedoch besonders für Kinder und ältere Mitmenschen ein notwendiges Schutzrecht.

Eingereicht mit
9'841
Unterschriften in Zürich (2024)
Angenommen mit
94 %
in Genf (2023)
Angenommen mit
91 %
in Neuenburg (2024)
Vorstösse in
4
weiteren Kantonen

Was könnte sich konkret verändern?

Ein Grundrecht ist bewusst abstrakt gestaltet, da dieses als Leitlinie für andere Gesetze dient. Die Initiative zielt auf Veränderungen ab, die sicherstellen, dass wir unser Leben ohne Zwang und Überwachung führen können, sowie darauf, dass wir klare Rechte im digitalen Raum besitzen.

  • Kein Zwang zur Nutzung eines Handys, weder für Erwachsene, noch für Kinder oder Seniorinnen und Senioren
  • Bargeldannahme-Pflicht für öffentliche Institutionen wie etwa das Kunstmuseum in Zürich oder die Sommer-Badi
  • Erhalt wichtiger Dienstleistungen wie z. B. Behördenschalter oder Billetautomaten für den öffentlichen Verkehr
  • Möglichkeit zum Einspruch bei der automatisierten Ablehnung von Bewerbungen durch künstliche Intelligenz

Wie lauten die zentralen Rechte?

Drei der sechs im Grundrecht enthaltenen Rechte sind besonders wirkungsvoll. Diese stellen sicher, dass zukünftig gestaltete Prozesse und Gesetze unsere Werte enthalten und individuelle Rechte respektieren.

Recht auf ein Offline-Leben

Prozesse werden heutzutage grösstenteils digital gestaltet und zwingen immer öfter Bewohnerinnen und Bewohner zu weniger anonymen, teils unsicheren und meist komplizierteren Handlungen. Es muss möglich bleiben, ein Leben analog zu führen mit Barzahlungen, schriftlichen Anträgen und einfacher bzw. handyfreier Nutzung des öffentlichen Verkehrs.

Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden

Algorithmen entscheiden bereits heute über Bewerbungen, Anträge und viele weitere wichtige Dinge. Werden Entscheidungen automatisiert über uns getroffen, muss die Bevölkerung die Möglichkeit besitzen, eine menschliche Prüfung zu verlangen.

Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden

In der digitalen wie realen Welt werden immer mehr Daten über uns gesammelt, welche der Überwachung dienen. In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten Bürgerinnen und Bürger keiner Überwachung ausgesetzt sein.

Welche Vorteile erhalte ich?

Selbstbestimmung

Entscheide selbst, ob du Dienstleistungen digital in Anspruch nehmen oder Zahlungen in bar abwickeln möchtest. Schütze dich dabei vor Einschränkungen oder Nachteilen bei der Wahl analoger Wege.

Sicherheit

Verpflichte Organisationen, deine explizite Zustimmung für die Verwendung und Weitergabe deiner Daten einzuholen. Stell sicher, dass deine Daten vor Angriffen und Lecks geschützt werden müssen.

Kontrolle

Erlange die Hoheit über deine Daten sowie deine Identität. Verlange, wichtige Entscheidungen von einem echten Menschen treffen zu lassen, anstatt automatisiert durch eine potenziell fehlerhafte Maschine.

Privatsphäre

Sichere dir ein Leben ohne permanente Überwachung und Analyse deiner Aktivitäten. Fordere Organisationen auf, deine bei ihnen gespeicherten persönlichen Daten für immer und vollumfänglich zu löschen.

Was ist der Unterschied zum Gegenvorschlag und der Ausgangslage?

Obwohl der Regierungsrat die aktuelle Lage als ausreichend einschätzte, entschied sich der Kantonsrat, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, da ihm das Anliegen zeitgemäss und wichtig erscheint. Obwohl der Gegenvorschlag in die richtige Richtung geht, schwächt dieser leider zentrale Rechte stark ab und ermöglicht keinen hinreichenden Schutz.

Recht Initiative Gegenvorschlag Ausgangslage
Obwohl bereits heute Daten gelöscht werden können, würde die Annahme klarstellen, dass dies ein gewichtiges Recht ist, was Einfluss auf die Durchsetzung hätte. Gerade gegenüber dem Staat sind Löschungen oftmals nur eingeschränkt möglich. Dieses Recht ist im Gegenvorschlag nicht enthalten. Eine Annahme hätte keine Änderung zur Folge. Bereits heute besitzen wir das Recht, Daten löschen zu lassen. Jedoch wird dies oft erschwert oder durch lange Aufbewahrungspflichten verzögert.
Es wird klar geregelt, dass ein analoges Leben ohne Smartphone, Computer oder Kreditkarte möglich sein muss. Der Gegenvorschlag stellt sicher, dass staatliche Leistungen analog zur Verfügung stehen müssen. Allerdings wird explizit erwähnt, dass Ausnahmen definiert werden können, was dieses Recht abschwächt. Wird aktuell eine Dienstleistung rein digital angeboten, muss dies hingenommen werden.
Der Druck wird erhöht, dass gesammelte Daten entsprechend geschützt werden und ein Abhandenkommen rechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Die Informationssicherheit ist im Gegenvorschlag wörtlich von der Initiative übernommen worden. Im Datenschutzgesetz ist grundsätzlich festgelegt, dass Personendaten geschützt werden müssen. Obwohl regelmässig über abhandengekommene Daten zu lesen ist, hat dies so gut wie nie Konsequenzen.
Werden Entscheidungen automatisch durch Maschinen getroffen, würde die Möglichkeit bestehen, diese Entscheidungen anzufechten und eine menschliche Überprüfung zu verlangen. Der Gegenvorschlag limitiert das Recht auf Entscheidungen, die verfassungsmässige Grundrechte einschränken, und erlaubt trotzdem Ausnahmen. Bereits heute werden Entscheidungen oft durch Algorithmen gefällt. Dies ist meistens nicht klar ersichtlich und eine Prüfung durch einen Menschen ist nicht garantiert.
Das Recht legt fest, dass eine Nutzung unserer Daten für Überwachung und Analysen nicht unseren Werten entspricht, und ermöglicht ein entsprechendes Vorgehen dagegen. Obwohl im Gegenvorschlag das Recht vorhanden ist, wird die Formulierung abgeschwächt. Trotzdem würde es den Schutz zur aktuellen Situation erhöhen. Überwachung hat sowohl im digitalen wie im physischen Raum stark zugenommen. Es fehlt aktuell ein eindeutiges Recht, welches unsere Werte und Standards ausdrückt.
Mit diesem Recht würde klar definiert, dass die Erfassung und Bearbeitung von Daten eine explizite Zustimmung verlangt. Bei Verstössen könnte besser dagegen vorgegangen werden. Dieses Recht ist im Gegenvorschlag nicht enthalten. Eine Annahme hätte keine Änderung zur Folge. Das Datenschutzgesetz regelt die Notwendigkeit einer Zustimmung. Es gibt Situationen, in denen persönliche Daten verarbeitet werden und keine Zustimmung erforderlich ist.

Wische zur Seite, um auch auf deinem mobilen Gerät den vollständigen Vergleich zu sehen.

Welche Rechte werden benötigt?

Unser Grundrechtskatalog stammt aus einer Zeit, in welcher die Informationstechnologie hauptsächlich aus Stift und Papier bestand. Weil wir im Informationszeitalter leben, ist es notwendig, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit um ein Recht auf digitale Unversehrtheit zu ergänzen.

1Recht auf Vergessenwerden

Überall werden immer mehr Daten über uns gesammelt und gespeichert. Die vollständige Löschung dieser Daten ist meistens nur schwer zu erreichen. Daher ist es unerlässlich, dass wir unsere Daten löschen lassen können und dabei keinen Hürden begegnen.

  • Kontrolle über die eigenen Daten behalten
  • Ausweitung von Aufbewahrungspflichten reduzieren

2Recht auf ein Offline-Leben

Die Digitalisierung hat viele Abläufe auf Webseiten oder in Apps verschoben. Diese Veränderung hat nicht nur Vorteile – gerade die Zugänglichkeit, Einfachheit und der Datenschutz gehören meist zu den Verlierern. In einer freiheitlichen Gesellschaft darf kein Online-Zwang existieren.

3Recht auf Informationssicherheit

Unsere Daten sind wertvoll, doch werden sie oftmals schlecht geschützt. Regelmässig wird über die Entwendung von sensiblen Daten berichtet. Werden Daten verarbeitet, müssen diese standardmässig gut geschützt werden und ein Abhandenkommen Konsequenzen zur Folge haben.

4Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden

Die Automatisierung hat in vielen Bereichen Einzug gehalten. Oft werden wichtige Entscheidungen von Algorithmen getroffen. Die Auswirkungen von falschen Ergebnissen können einschneidend sein. Es ist daher unerlässlich, Entscheidungen durch einen Menschen treffen zu lassen.

5Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden

Bewegen wir uns im physischen und digitalen Raum, werden unsere Aktivitäten oft verfolgt, aufgezeichnet und ausgewertet. Anlasslose Überwachung und übermässige Datenspeicherung entsprechen nicht unseren freiheitlichen Werten und müssen in der Verfassung verankert werden.

6Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung, welche das digitale Leben betreffen

Immer häufiger werden Daten über uns erfasst, ohne dass dabei eine explizite Zustimmung gegeben wurde. Werden Daten gespeichert oder sogar weitergegeben, muss dies unserer Zustimmung bedürfen. Das Anhäufen von Daten darf nicht der Normalfall sein.

  • Implizite Datensammlungen unterbinden
  • Klarheit bei Verstössen schaffen

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Weitere Fragen?

Grundrechte sollen uns vor einem übergriffigen Staat schützen. Wird die Initiative im Kanton angenommen, muss dafür gesorgt werden, dass dieses Grundrecht von den Behörden eingehalten wird. Diese Rechte nützen jedoch nicht nur gegenüber dem Staat – auch gegenüber Privaten wären solche Rechte wichtig. Dafür muss das Grundrecht allerdings in die Bundesverfassung geschrieben werden, was unser langfristiges Ziel ist. Ein Grundrecht ist gerade dort ein besonders wirkmächtiges Recht, da es einen Grundstein legt und sich die ganze Rechtsordnung danach ausrichten muss.

Die Initiative vermittelt Werte, die wir als Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig empfinden. Werden Prozesse ausgearbeitet, müssen diese den Werten gerecht werden und die Rechte einhalten. Dies kann zu höheren Aufwänden bei der Ausarbeitung führen, stellt jedoch sicher, dass diese Prozesse unseren Vorstellungen entsprechen. Gleichzeitig bringt dies konkrete Vorteile: Muss ein Prozess auch analog funktionieren, erhöht dies die Sicherheit und Resilienz bei Ausfällen der technischen Infrastruktur.

Bereits heute können wir Museen und Busse nicht mehr analog betreten. Ein Smartphone und ein mobiles Abo werden immer öfter vorausgesetzt. Gleichzeitig wird immer häufiger über den Diebstahl von Daten oder Fehler von automatisierten Entscheidungen berichtet. Die zunehmende Überwachung durch Kameras und die Auswertung verschiedener Daten sind Realität. All dies geschieht gemäss den geltenden Gesetzen. Aus diesem Grund braucht es ein Grundrecht, das für uns wichtige Rechte festhält.

Die Initiative verlangt weder für Private noch für den Staat ein Verbot. Allerdings trifft speziell der Staat viele Entscheidungen, die für unser Leben einschneidend sein können. Solche Entscheidungen sollen nicht automatisch gefällt werden bzw. jede Person sollte zumindest das Recht besitzen, automatisierte Entscheidungen von einem Menschen prüfen zu lassen.

Prozesse sollen so gestaltet werden, wie sie unter Einbezug verschiedener Aspekte am besten funktionieren. Digitale Prozesse können dabei die logische Schlussfolgerung sein. Jedoch soll bei der Ausarbeitung darauf geachtet werden, dass zentrale Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger respektiert werden und nicht rein finanziellen Interessen zum Opfer fallen.

Die Initiative wurde im Jahr 2024 von der Piratenpartei Zürich initiiert und im Sommer desselben Jahres mit über 10'000 Unterschriften eingereicht. Das Initiativkomitee besteht aus sieben Zürcherinnen und Zürchern, die nicht nur die vielen Vorteile, sondern auch die Gefahren der Digitalisierung erkannten und sich seither auf verschiedenen Ebenen für einen besseren Schutz der persönlichen Rechte im Internet sowie der Privatsphäre einsetzen. Da die Mitglieder des Initiativkomitees mittlerweile aus unterschiedlichen Organisationen kommen, wird die Initiative seit dem Frühling 2025 unabhängig geführt. Der Abstimmungskampf und die damit verbundenen Kampagnen werden von Mitgliedern der Digitalen Integrität Schweiz geleitet.

Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»

Die unterzeichnenden, im Kanton Zürich wohnhaften Stimmberechtigten stellen gestützt auf Art. 23 ff. der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 sowie das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR) in der Form der allgemeinen Anregung folgendes Begehren:

Wir fordern ein Grundrecht auf Wahrung der digitalen Integrität und folgende davon abgeleitete Rechte:

  • Ein Recht auf Vergessenwerden
  • Ein Recht auf ein Offline-Leben
  • Ein Recht auf Informationssicherheit
  • Ein Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden
  • Ein Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden
  • Ein Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung, welche das digitale Leben betreffen

Kann ich finanzielle Unterstützung bieten?

Bereits 100 Franken helfen uns, Flyer zu drucken, Werbung zu schalten und Post zu versenden. Kurzfristig ist die Abstimmung in Zürich im Fokus, doch deine Spende ermöglicht es, die Initiative auch in weiteren Kantonen oder sogar national zu lancieren. Vielen Dank für deine Unterstützung!

Erfasse eine Zahlung an das folgende Konto und wähle einen für dich passenden Betrag:

EmpfangsscheinKonto / Zahlbar anCH86 0830 7000 7217 1130 8Digitale Integrität Schweiz8000 ZürichZahlbar durch (Name/Adresse)WährungCHFBetragAnnahmestelleZahlteilWährungCHFBetragKonto / Zahlbar anCH86 0830 7000 7217 1130 8Digitale Integrität Schweiz8000 ZürichZusätzliche InformationenSpende Digitale Integrität InitiativeZahlbar durch (Name/Adresse) CH86 0830 7000 7217 1130 8
Digitale Integrität Initiative
c/o Digitale Integrität Schweiz
8000 Zürich

Rufe die Webseite von Swiss Bitcoin Pay auf und überweise einen für dich passenden Betrag mit den folgenden Währungen:

Aktuell existiert ein tägliches Limit von CHF 1'000. Bitte kontaktiere uns für höhere Beträge oder Problemen bei der Überweisung.

Adressiere einen Brief an die folgende Adresse und füge einen für dich passenden Betrag in Noten bei:

Digitale Integrität Initiative
c/o Digitale Integrität Schweiz
8000 Zürich

Wie helfe ich mit?

Als kleine und unabhängige Organisation sind wir auf die Mithilfe anderer angewiesen. Unterstütze das Anliegen deinen zeitlichen Ressourcen entsprechend und ermögliche mit uns den Erhalt dieses Grundrechts.

Aufmerksamkeit generieren

Erzähl deiner Familie und deinen Freunden von der Initiative, damit diese Verbreitung findet und bei der Abstimmung auf Verständnis sowie Zustimmung stösst.

Flyer verteilen

Verteile Flyer mit den wichtigsten Informationen über die Initiative in deiner Gegend oder hänge Plakate an erlaubten Orten auf.

Spenden sammeln

Motiviere Organisationen oder dein Umfeld, für diese Initiative zu spenden. Unser langfristiges Ziel ist es, das Grundrecht auf Bundesebene zu platzieren.